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BKA: Bundeskriminalamt warnt vor neuen Phishing-Tricks: Internetverkäufer, Firmen und Vermieter von Wohnungen werden zu Mittätern wieder Willen

Wiesbaden (ots)

Das Bundeskriminalamt warnt vor neuen Tricks,
mit denen im Internet agierende Betrüger unbescholtene Bürger ohne 
deren Wissen zu Mittätern machen. Im Rahmen vorgetäuschter legaler 
Geschäftsaktivitäten wird die Gutgläubigkeit der Betroffenen 
ausgenutzt, um Gelder, die von ausgespähten Onlinekonten abgezweigt 
wurden, ins Ausland zu verschieben.
In der Vergangenheit hatten interessierte Bürger auf per E-Mail 
übersandte Arbeitsangebote von Firmen mit schillernden Namen reagiert
und sich um eine Anstellung als Finanzagent beworben. Die Aufgabe der
Finanzagenten war, bestimmte Überweisungen unmittelbar nach 
Zahlungseingang in bar abzuheben. Die Gelder wurden anschließend über
sogenannte "Minutendienstleister" wie zum Beispiel "Western Union" 
oder "Moneygram" ins Ausland weitergeleitet. Die Finanzagenten 
setzten sich damit der Gefahr aus, wegen Geldwäsche belangt zu werden
und blieben vielfach auf dem entstandenen Schaden sitzen.
Aktuelle Entwicklungen belegen nun, dass die Täter mittlerweile zu
alternativen Methoden greifen, um auch Personen - ohne ihr Wissen - 
als Finanzagenten zu missbrauchen.
Vorsicht bei privaten Kfz-Verkäufen:
Über Gebrauchtwagen-Internetportale wird aus dem Ausland per E-Mail 
Kontakt zu in der Regel privaten Verkäufern von Gebrauchtfahrzeugen 
aufgenommen. Nachdem man sich über den Kaufpreis geeinigt hat, wird 
eine kurzfristige Überweisung des Betrages vom Konto eines Freundes 
angekündigt. Tatsächlich erfolgt die Überweisung jedoch von einem 
zuvor mittels Phishing ausgespähtem Onlinekonto. Nach Zahlungseingang
beim Verkäufer treten die Täter per E-Mail unter einem Vorwand vom 
Kauf zurück. Der bereits überwiesene Kaufpreis wird, unter Abzug 
eines geringen Teilbetrages für die entstandenen Unannehmlichkeiten, 
zurückgefordert. Das Geld soll dabei jedoch ins Ausland transferiert 
werden. Der wenig später erfolgende Rückruf der Phishing-Überweisung 
trifft dann den nichts ahnenden Kfz-Verkäufer.
Firmen mit Internetvertriebsportalen betroffen:
Die Täter bestellen bei Firmen bzw. Gewerbetreibenden Waren im Wert 
von mehreren tausend Euro. Da es sich um die erste Geschäftsbeziehung
handelt, wird der Rechnungsbetrag vorab überwiesen. Auch hier erfolgt
die Überweisung von einem zuvor mittels Phishing ausgespähtem 
Onlinekonto. Unmittelbar nach Eingang der Überweisung beim Verkäufer 
wird die Bestellung storniert bzw. auf einen Minimalbetrag reduziert.
Unter einem Vorwand wird darum gebeten, das verbliebene Guthaben ins 
Ausland zu transferieren. Auf diese Weise leistet die Firma unbemerkt
einen wesentlichen Tatbeitrag.
Vorsicht bei der Vermietung von Ferienwohnungen:
Auch Vermieter von Ferienwohnungen sollten auf der Hut sein. Aus dem 
Ausland wird per E-Mail Kontakt zu ihnen aufgenommen und die 
inserierte Wohnung unter Hinweis auf in Deutschland erfolgende 
Schulungen für einen längeren Zeitraum gebucht. Es wird vereinbart, 
den entsprechenden Betrag vorab zu überweisen. Auch hier erfolgt die 
Zahlung jedoch tatsächlich von einem zuvor mittels Phishing 
kompromittierten Onlinekonto.
Wenig später wird die Buchung der Ferienwohnung unter Hinweis auf die
kurzfristige Verlegung des Veranstaltungsortes ins Ausland storniert.
Wiederum wird gebeten, das bereits überwiesene Geld an den neuen 
Veranstaltungsort zu überweisen. Der Vermieter darf dabei einen 
Teilbetrag zur Begleichung seiner entstandenen Kosten und 
Mietausfälle einbehalten.
Nach Einschätzung des BKA haben die Phishing-Täter mittlerweile 
Schwierigkeiten, eine angemessene Anzahl von Finanzagenten zu 
rekrutieren. Dies ist unter anderem auf die Berichterstattung in den 
Medien, die Warnhinweise von Polizei und Banken sowie der 
mittlerweile erfolgten Verurteilungen von Finanzagenten 
zurückzuführen.
Das BKA empfiehlt:
- Prüfen Sie Angebote kritisch, bei denen Sie Ihr Konto zur
  Abwicklung von Zahlungen für Firmen oder Personen, insbesondere im
  Ausland, zur Verfügung stellen sollen.
- Seien Sie argwöhnisch, wenn unerwartete Gutschriften auf Ihr Konto
  erfolgen und Sie kurze Zeit später um Rücküberweisung dieser Gelder
  gebeten werden. Nehmen Sie im Zweifelsfall Kontakt zu Ihrer
  örtlichen Polizei oder Bank auf.
- Seien Sie vorsichtig, wenn über das Internet oder per Telefon
  vereinbarte Zahlungen vom Konto einer dritten Person oder Firma
  erfolgen. Nehmen Sie im Zweifelsfall Kontakt zu Ihrer Bank auf, um
  zu klären, ob die Überweisung mit dem Wissen des Kontoinhabers
  erfolgt ist.
- Führen Sie etwaige Rückbuchungen nicht ohne Weiteres direkt ins
  Ausland, sondern nur auf das jeweilige Ursprungskonto der Buchung
  aus.
Phishing ist die illegale Erlangung von Kundendaten, um damit 
Gelder von den Kundenkonten abzuzweigen. Es ist durch die ständige 
Zunahme des Online-Verkehrs mit Banken eine lukrative Einnahmequelle 
für Straftäter geworden.
Weitere Informationen zum Thema Phishing finden Sie auf der 
Homepage des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik 
(www.bsi-fuer-buerger.de) unter Abzocker und
Spione / Passwort-Fischer, unter www.polizei-beratung.de sowie unter 
www.sparkasse.de und auf den Internetseiten der örtlichen Sparkassen.

Rückfragen bitte an:

Bundeskriminalamt
Pressestelle

Telefon: 0611-551 3083
Fax: 0611-551 2323
www.bka.de

Original-Content von: Bundeskriminalamt, übermittelt durch news aktuell

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