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BKA: Verkauf von Timesharing-Anteilen Bundeskriminalamt warnt vor neuer Betrugsmasche

Wiesbaden (ots)

Seit vielen Jahren erwerben Deutsche
Ferieneigentum im Timesharing-Modell, d.h. Nutzungsrechte für
Wohnimmobilien während bestimmter Wochen eines Jahres.
   Potenzielle Käufer solcher Nutzungsrechte wurden bereits
früher vor verschiedenen Betrugsvarianten gewarnt. Aber auch
beim Wiederverkauf solcher Anteile sind die Besitzer vor
Betrügern nicht sicher. (siehe PM des BKA vom 19.04.2001)
Verkaufswillige Inhaber von Timesharing-Anteilen werden nach
erstem telefonischem Kontakt durch eine Firma zur
Vertragsunterzeichnung nach Teneriffa eingeladen. Ihnen wird ein
kostenloser Transfer und eine Unterkunft zugesagt, die
Flugkosten müssen vom Verkäufer vorgestreckt werden. Der Verkauf
der Timesharing-Anteile kommt jedoch unter Äußerung
verschiedener Vorwände nicht zustande. Vielmehr wird dem
Verkäufer ein dubioses Geld-Anlagemodell angeboten, bei dem der
Verkaufserlös für den Timesharing-Anteil und eine vom Verkäufer
zu zahlende Summe nach mehreren Jahren mit Gewinn ausgezahlt
werden soll.
Es wird dringend davor gewarnt, unter der Bedingung der
Vorauszahlung der Flugkosten eine Reise nach Spanien oder in ein
anderes Land anzutreten und den dort gemachten Angeboten
nachzukommen, da es mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht zu einer
Rückzahlung und Gewinnausschüttung kommen wird.
Sollten Verkaufsinteressenten bereits in der beschriebenen
Weise oder in ähnlicher Form geschädigt worden sein, wird
gebeten, bei der örtlichen Polizeidienststelle Anzeige zu
erstatten. Zum erfolgreichen Abschluss der Ermittlungsverfahren
in Spanien benötigen die dortigen Behörden folgende
Informationen:
Schilderung der Kontaktaufnahme durch die Firma,
Kopien der Geschäftskorrespondenz mit dieser Firma,
   Kopien von Unterlagen (z.B. Kontounterlagen), aus denen
Zahlungen an die Firma ersichtlich sind.
ots-Originaltext: Bundeskriminalamt

Rückfragen bitte an:

Bundeskriminalamt
Pressestelle
Telefon: 0611-551 2331
Fax: 0611-551 2323

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