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Bundeskriminalamt

BKA: Diebstahl von Zahlungskarten mit PIN an manipulierten Geldautomaten

Wiesbaden (ots)

   Eine neue Tatbegehungsweise zur Erlangung von Zahlungskarten
durch Manipulation von Geldausgabeautomaten wird seit Ende 2000
in Deutschland und dem europäischen Ausland festgestellt. Die
erlangten Karten werden anschließend missbräuchlich für
Geldabhebungen eingesetzt.
Der typische Tathergang stellt sich so dar:
   Nach Eingabe der PIN tritt am Geldausgabeautomaten eine
Störung auf. Es kommt nicht zur Geldauszahlung und die Karte
wird nicht wieder heraus gegeben. Der Kunde nimmt an, dass die
Karte durch den Automaten eingezogen wurde. Er lässt die Karte
nicht umgehend sperren, weil er davon ausgeht, dass er sie von
der Bank wieder erhält.
   Da sich der Vorfall außerhalb der Öffnungszeiten der Bank
abspielt, ist dies allerdings nicht sofort möglich. Am nächsten
Werktag liegt die vermeintlich eingezogene Karte der Bank nicht
vor, stattdessen ist es zwischenzeitlich zu nicht autorisierten
Geldabhebungen gekommen.
Nach Erkenntnissen des Bundeskriminalamtes wird die PIN
während des Vorgangs am Geldausgabeautomaten ausgespäht. Die
Täter halten sich in unmittelbarer Nähe auf. In einigen Fällen
bieten sie den Geschädigten ihre Hilfe an und fordern die
Bankkunden auf, die PIN mehrere Male einzugeben.
   Der «Einzug» der Karte wird durch eine mechanische
Manipulation des Einzugsschlitzes bewirkt. Diese ermöglicht es
den Tätern, nach Weggang des rechtmäßigen Eigentümers, die Karte
an sich zu nehmen.
Die Diebe agieren derzeit vornehmlich in Deutschland,
Großbritannien, Frankreich, der Schweiz und in den
Urlaubsgebieten Spaniens.
Das Bundeskriminalamt empfiehlt, bei der PIN-Eingabe darauf
zu achten, dass Außenstehende die Nummer nicht erkennen können.
Lehnen Sie in oben beschriebenen Fällen «Hilfe» von Fremden
ab und lassen Sie sofort Ihre Karte sperren!
ots-Originaltext: Bundeskriminalamt

Rückfragen bitte an:

Bundeskriminalamt
Pressestelle
Telefon: 0611-551 2331
Fax: 0611-551 2323

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