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Polizeiinspektion Cuxhaven

POL-CUX: Pressemitteilung PI Cuxhaven/Wesermarsch -24.05.2008-

Cuxhaven / Wesermarsch (ots)

Pressemitteilung der PI
Cuxhaven/Wesermarsch v. 24.05.2008
Stadtgebiet
Gleich drei unter Alkoholeinfluss stehende Verkehrsteilnehmer 
beschäftigten die
Polizeibeamten am späten Freitag Abend auf und an der Brockeswalder 
Chaussee.
Innerhalb von 20 Minuten wurden dort zwei angetrunkene Radfahrer 
sowie ein angetrunkener Pkw-Fahrer festgestellt. Die radfahrenden 36-
bzw. 43-jh. Männer aus
Cuxhaven erwartet nun ein Strafverfahren; gegen den 43-jh. Pkw-Fahrer
aus Cuxhaven, der ebenfalls eine Blutprobenentnahme über sich ergehen
lassen musste, wurde ein
Verkehrsordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet.
Verkehrsunfall auf der B 73, Altenbrucher Landstraße
Zu einem erneuten Unfall auf der Altenbrucher Landstraße kam es am
24.05.2008,
gegen 09.25 Uhr, wieder zwischen einer landwirtschaftlichen 
Zugmaschine mit
Anhänger und einem nachfolgenden bzw. überholenden Pkw, nur ca. 300m 
von der
Unfallstelle entfernt, bei dem es wie berichtet am Freitag, 23.05., 
gegen 11.30 Uhr,
zu einem ähnlich gelagerten Unfall kam.
Heute beabsichtigte der 20-jährige Fahrer der Zugmaschine, in Höhe KM
60,2 nach links auf eine Hofeinfahrt abzubiegen. Hierbei stieß er mit
einem sich im Überholvorgang befindlichen Pkw zusammen, der von einem
57-jährigen Schweriner gelenkt wurde;
dessen 56-jh. Mitfahrerin wurde bei dem Zusammenstoß verletzt; der 
Sachschaden
wird auf 8500 Euro geschätzt.
An der Unfallstelle, die sich außerhalb geschlossener Ortschaften 
befindet, beträgt die
zulässige Geschwindigkeit 100 km/h; trotz Absicherung zeigten sich 
die aufnehmenden
Polizeibeamtinnen besorgt von dem Verhalten vieler 
Verkehrsteilnehmer, die offensichtlich in der Mehrzahl nicht bereit 
waren, die Geschwindigkeit beim Passieren
der Unfallstelle angemessen zu verringern; einige Verkehrsteilnehmer 
kümmerten sich
darüber hinaus nicht einmal um die in dem folgenden Bereich 
aufgestellten Überholverbotszeichen.
In diesem Zusammenhang weist die Polizei noch einmal ausdrücklich auf
die Pflichten
derjenigen Kraftfahrzeugführer hin, die von schnell befahren Bundes- 
oder Landesstraßen
abbiegen wollen; das Abbiegen ist rechtzeitig und deutlich 
anzukündigen und unterliegt
der doppelten Rückschaupflicht.
Aus anderen Bereichen gibt es bis dato keine meldewürdigen 
Ereignisse.
Mit freundlichen Grüßen
Hobbensiefken

Rückfragen bitte an:

Polizeiinspektion Cuxhaven / Wesermarsch
Hobbensiefken, PHK
Telefon: 04721/573-112
http://www.polizei.niedersachsen.de/dst/pdol/cuxhaven/

Original-Content von: Polizeiinspektion Cuxhaven, übermittelt durch news aktuell

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