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Bundespolizeidirektion München: Verurteilter Mörder bei Grenzkontrollen gefasst - Rückkehr nach Deutschland führt ins Gefängnis

Bundespolizeidirektion München: Verurteilter Mörder bei Grenzkontrollen gefasst - Rückkehr nach Deutschland führt ins Gefängnis
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A93 / Kiefersfelden (ots)

Die Bundespolizei hat am Montag (21. Oktober) bei Grenzkontrollen auf der Inntalautobahn einen verurteilten Mörder gefasst. Seine Rückkehr nach Deutschland endete hinter Gittern.

In den Nachmittagsstunden stoppten Bundespolizisten in der Grenzkontrollstelle bei Kiefersfelden einen Reisebus mit italienischen Kennzeichen. Bei der Überprüfung der Insassen stellte sich heraus, dass gegen einen italienischen Staatsangehörigen ein Haftbefehl vorliegt. Der 41-Jährige war am Landgericht Erfurt wegen Mordes zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt worden. Davon hatte er einen Teil verbüßt, bevor er in sein Heimatland zurückkehren musste. Aufgrund seiner Wiedereinreise nach Deutschland wurde er von Bundespolizisten nun erneut festgenommen und in die Haftanstalt nach Bernau gebracht.

Rückfragen bitte an:

Yvonne Oppermann
Bundespolizeiinspektion Rosenheim
Burgfriedstraße 34 - 83024 Rosenheim
Telefon: 08031 80 26 2201
E-Mail: bpoli.rosenheim.oea@polizei.bund.de

Die Bundespolizeiinspektion Rosenheim liegt an der Schnittstelle
zweier Hauptschleuserrouten, der Balkan- und der Brennerroute. In
einem rund 200 Kilometer langen Abschnitt des
deutsch-österreichischen Grenzgebiets begegnen die etwa 420
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der illegalen Migration und gehen
vor allem gegen die Schleusungskriminalität vor. Der bahn- und
grenzpolizeiliche Verantwortungsbereich erstreckt sich auf die
Landkreise Miesbach, Bad Tölz-Wolfratshausen, Garmisch-Partenkirchen
sowie auf die Stadt und den Landkreis Rosenheim. Auf rund 370
Bahnkilometern und in etwa 70 Bahnhöfen und Haltepunkten sorgen die
Bundespolizisten zwischen Chiemsee und Zugspitze für die Sicherheit
der Bahnreisenden. Weitere Informationen zur Bundespolizei erhalten
Sie unter www.bundespolizei.de oder oben genannter Kontaktadresse.

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