POL-HH: 170629-6. Verwaltungsgericht Hamburg entscheidet: Mahnwache in der Hamburger Innenstadt bleibt während des G20-Treffens einstweilen verboten
Hamburg (ots)
Das Verwaltungsgericht Hamburg hat mit Beschluss vom heutigen Tag (3 E 6431/17) den einstweiligen Rechtschutzantrag des Veranstalters der Mahnwache "Pro-Erdogan-Demo!" gegen die Allgemeinverfügung der Versammlungsbehörde abgelehnt. Damit bleibt die Kundgebung, die für den Zeitraum vom 07. Juli 2017, 20:00 Uhr bis zum 08. Juli 2017, 06:00 Uhr angemeldet worden war, verboten.
Zur Begründung siehe Pressemitteilung der Hamburger Justiz im Presseportal.
Schr
Rückfragen bitte an:
Polizei Hamburg
Pressestelle
Jörg Schröder
Telefon: 040/4286-56210
E-Mail: polizeipressestelle@polizei.hamburg.de
www.polizei.hamburg.de
Original-Content von: Polizei Hamburg, übermittelt durch news aktuell