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Polizeipräsidium Mittelfranken

POL-MFR: (560) Polizeikontrollen bei Discoveranstaltungen

Ansbach (ots)

Stark betrunkene Jugendliche nach Mitternacht,
Beschwerden von Mitbürgern über offensichtlich laxen Umgang mit den
Jugendschutzbestimmungen durch Betreiber und Veranstalter von Discos
und Plattenpartys sowie Missbrauch bei der "Übertragung von
Erziehungsaufgaben" auf erwachsene Begleiter von Minderjährigen,
veranlassen die Polizei, die Einhaltung der Jugendschutzbestimmungen
verstärkt ins Visier zu nehmen. So wurde beispielsweise am
vergangenen Wochenende, 17./18.04.2004, eine Discoveranstaltung in
einer Turnhalle in der Stadt Merkendorf im Landkreis Ansbach mit über
700 jungen Besuchern überprüft.
Zwischen 00.45 Uhr und 02.15 Uhr waren immer noch 170 jugendliche
Besucher anwesend, die bereits um 24.00 Uhr die Veranstaltung hätten
verlassen müssen. Darunter waren 25 Personen unter 16 Jahren. Etwa
die Hälfte der 170 kontrollierten Jugendlichen standen von sichtbar
bis deutlich unter Alkoholeinfluss. Offensichtlich war das Verbot der
Abgabe von Alkohol an Jugendliche - insbesondere von
branntweinhaltigen Getränken - wie es im Gesetz heißt, nicht beachtet
worden. Auch konnten um 24.00 Uhr keinerlei Aufforderung des
Veranstalters an die Jugendlichen registriert werden, die
Veranstaltung jetzt zu verlassen. Die Ermittlungen hinsichtlich
dieser Verstöße gegen die gesetzlichen Bestimmungen dauern an.
Die derzeitigen Modegetränke, sogenannte "Alkopops" enthalten
hochprozentige Zusätze wie Wodka oder Rum. Gerade das mit hohem
Zuckerzusatz versüßte harmlos erscheinende Partygetränk verführt zum
leichtfertigen Konsum und scheint zunächst die Wirkung des Alkohols
zu verdecken, die dann um so vehementer einsetzt. Bei den Kontrollen
wurde immer wieder festgestellt, dass Jugendliche vorgefertigte
Schreiben mit sich führten, in denen Eltern die Erziehungspflichten
auf Begleitpersonen über 18 Jahren übertragen und so die
Jugendschutzbestimmungen unterlaufen werden sollen. Das Recht zum
Verbleib auch nach 24 Uhr durch die Anwesenheit eines
Erziehungsberechtigten, soll dadurch offenbar dokumentiert werden.
Möglicherweise ohne sich ernsthaft Gedanken über die Auswirkung zu
machen, wurden so von Erziehungsberechtigen z. B. dem volljährigen
Pkw-Führer einer Fahrgemeinschaft oder dem volljährigen Freund einer
16-Jährigen eine Autoritätsstellung eingeräumt, die diesen Personen
i. d. Regel nicht zukommen dürfte. Um eine den Bestimmungen des
Jugendschutzes entsprechende Übertragung der Erziehungsaufgaben
vornehmen zu können, muss ein Autoritätsverhältnis zwischen der
erziehungsbeauftragten Person und dem Minderjährigen vorhanden sein.
Eine bloße Beauftragung des begleitenden volljährigen Freundes
begründet somit noch kein Anwesenheitsrecht nach 24.00 Uhr für
Minderjährige bei öffentlichen Veranstaltungen.
Die westmittelfränkische Polizei wird sich weiter in den nächsten
Monaten - zusammen mit den für den Jugendschutz verantwortlichen
Sicherheitsbehörden - der Kontrolle von Veranstaltungen mit
Jugendlichen widmen, auf die Einhaltung der Jugendschutzbestimmungen
achten und gegebenenfalls Verstöße konsequent zur Anzeige bringen.
ots-Originaltext: Polizeipräsidium Mittelfranken
Digitale Pressemappe:
http://www.polizeipresse.de/p_story.htx?firmaid=6013

Rückfragen bitte an:

Polizeipräsidium Mittelfranken
PD Ansbach - Pressestelle

Telefon: 0981/9094-213
Fax: 0981/9094-230

Original-Content von: Polizeipräsidium Mittelfranken, übermittelt durch news aktuell

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