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Polizeipräsidium Mittelfranken

POL-MFR: (523) Nicht verkehrsfähige Rheumapflaster vertrieben

Schwabach (ots)

Ein Im- und Exportunternehmen aus dem südmittelfränk. Raum geriet
durch den Vertrieb von Rheumapflastern ins Visier der Schwabacher
Kripo.
Anfang April 2004 erstattete eine Rechtsanwaltskanzlei aus
Frankfurt gegen das Unternehmen Anzeige wegen eines Verstoßes nach
dem Arzneimittelgesetz. Demnach soll das mittelfränk. Unternehmen
Rheumapflaster aus der Tschechei importiert und im großen Stil über
Handelsunternehmen in Deutschland sowie über das Internet vertrieben
haben. Das Rheumapflaster, das den Bestimmungen des
Arzneimittelgesetzes unterliegt, soll bestimmte zugesicherte
Eigenschaften und Wirkstoffe nicht haben bzw. beinhalten.
Ein namhafter Pflasterhersteller aus Deutschland erstattete über
die Frankfurter Anwaltskanzlei Anzeige gegen das mittelfränkische
Unternehmen, da nach ihren Feststellungen ein bekanntes
Rheumapflaster als wertloses und unwirksames Arzneimittel nachgemacht
wurde. Das Plagiat würde dem Ruf des Originals abträglich sein.
Das mittelfränkische Unternehmen begann im Jahr 2000 mit dem
Vertrieb von Wundpflastern, u. a. vertreibt dieses Unternehmen auch
Fischfutter, Fahrradzubehör und ähnliches.
Zwischenzeitlich wurde von den Arzneimittelüberwachungsbehörden
reagiert und das nicht verkehrsfähige Produkt vom Markt genommen.
Wie die ersten Ermittlungen ergaben, wurden insgesamt über 130.000
Stück vertrieben.
ots-Originaltext: Polizeipräsidium Mittelfranken
Digitale Pressemappe:
http://www.polizeipresse.de/p_story.htx?firmaid=6013

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Polizeipräsidium Mittelfranken
PD Schwabach - Pressestelle

Telefon: 09122/927-220
Fax: 09122/927-230

Original-Content von: Polizeipräsidium Mittelfranken, übermittelt durch news aktuell

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