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POL-MFR: (381) Wohnungsbrand in St. Peter - Brandursache ermittelt

Nürnberg (ots)

Wie berichtet (Meldung 230 vom 11.02.2017) war es am Samstagnachmittag (11.02.2017) in einem Mehrparteienhaus im Stadtteil St. Peter zu einem Wohnungsbrand gekommen. Zwischenzeitlich geht das Fachkommissariat der Nürnberger Kripo von fahrlässiger Brandstiftung aus. Samstagnacht (11.02.2017) flammte der Brand im gleichen Anwesen erneut auf. In beiden Fällen wurde glücklicherweise niemand verletzt.

Aus bislang unbekannter Ursache brach damals gegen 16:00 Uhr in einer Wohnung im vierten Obergeschoss des Hauses in der Herbartstraße / Ecke Hainstraße ein Feuer aus. Zu diesem Zeitpunkt waren die Kinder (Junge 14 und Mädchen 15) der Bewohnerin (35) allein zu Hause. Die Geschwister bemerkten, dass Rauch aus einem der Zimmer quoll und versuchten noch zu löschen. Als dies nicht gelang, verließen sie die Wohnung und verständigten die Mutter und die Feuerwehr.

Beim Eintreffen von Polizei, Feuerwehr und Rettungsdienst hatten die übrigen Anwohner das Haus bereits verlassen. Die Berufsfeuerwehr Nürnberg löschte den Brand. Ein Übergreifen des Feuers auf andere Wohnungen konnte zunächst verhindert werden. Die vom Brand betroffene Wohnung ist immer noch unbewohnbar. Die Familie kam bei Bekannten unter.

Gut sieben Stunden später schlugen kurz vor Mitternacht oberhalb der vom Brand bereits betroffenen Wohnung Flammen aus dem Dachgeschoss und es kam zu einer starken Rauchentwicklung. Die Löscharbeiten der Berufsfeuerwehr Nürnberg zogen sich über mehr als eine Stunde hin.

Am Sonntagmorgen, kurz vor 09:00 Uhr, flammte der Brand im Dachstuhl erneut auf, so dass weitere Löschmaßnahmen erforderlich waren. Durch Löschwasser wurden darunterliegende Wohnungen in Mitleidenschaft gezogen. Das Haus ist derzeit nur teilweise bewohnbar. Derzeitigen Schätzungen zufolge beläuft sich der Gesamtschaden auf rund eine halbe Million Euro.

Bei der Brandortaufnahme durch Ermittler des Fachkommissariats ergaben sich keine Hinweise auf eine technische Ursache. Im weiteren Verlauf stellte sich jedoch heraus, dass der Brand in der Wohnung durch das unsachgemäße Hantieren des minderjährigen Bewohners mit einer Gaskartusche verursacht worden sein soll. Ein Ermittlungsverfahren wegen fahrlässiger Brandstiftung wurde eingeleitet.

Robert Sandmann/n

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