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Polizeipräsidium Mittelfranken

POL-MFR: (3) Parkausweis für Schwerbehinderte oft missbräuchlich benutzt

Nürnberg (ots)

Im Jahre 2000 wurden alleine von der
Polizeiwache Rathaus bereits 34 Personen beanstandet, weil sie
einen Parkausweis für Schwerbehinderte missbräuchlich im
Fahrzeug aufgelegt hatten.
Der Parkausweis für Schwerbehinderte darf nur im Fahrzeug
aufgelegt werden, wenn der Ausweisinhaber mit im Fahrzeug
befördert wurde. Werden zum Beispiel von einem Angehörigen
lediglich Medikamente oder andere Gegenstände für die
Haushaltsführung des Behinderten besorgt, so ist der Angehörige
nicht berechtigt, den Parkausweis des Schwerbehinderten im
Fahrzeug aufzulegen.
Häufig werden auch Parkausweise für Schwerbehinderte, die
längst verstorben sind, nicht an die Ausstellungsbehörden
zurückgegeben, sondern von Hinterbliebenen missbräuchlich
benutzt.
Erst vor einigen Tagen wurde in Nürnberg,
Bischof-Meiser-Straße, im Pkw eines 42 Jahre alten Arztes der
Schwerbehindertenausweis seines im Jahre 1996 verstorbenen
Vaters deutlich sichtbar hinter der Windschutzscheibe
vorgefunden.
Am 01.12.2000, gegen 15.00 Uhr, konnten Beamte der
Polizeiwache Rathaus feststellen, dass ein 34-jähriger
Nürnberger, bei dem keinerlei sichtbare Gehbehinderung
feststellbar war, zu einem in der Theresienstraße auf dem
dortigen Behindertenparkplatz geparkten Pkw ging.
   Bei der Kontrolle wurde festgestellt, dass der
Behindertenparkausweis auf die Mutter dieses Mannes ausgestellt
war. Recherchen ergaben, dass die Mutter bereits vor 8 Jahren
gestorben ist und der Mann den Ausweis im Fahrzeug ausgelegt
hatte, um unbeanstandet parken zu können.
Wird ein Parkausweis für Schwerbehinderte missbräuchlich
benutzt, so liegt nicht nur eine Ordnungswidrigkeit des
verbotswidrigen Parkens nach der STVO, sondern auch eine
Straftat des Missbrauchs von Ausweispapieren gemäß § 281 StGB
vor. Das Strafgesetzbuch sieht für solche Taten Freiheitsstrafen
bis zu einem Jahr oder Geldstrafen vor.
Unverständlich ist, dass gerade Personen, die in ihrem
näheren persönlichen Umfeld das Leid von schwerstbehinderten
Mitmenschen hautnah miterleben bzw. miterlebt haben, solchen
bedürftigen Personen Parkplätze wegnehmen.
ots-Originaltext: Pressestelle Polizeipräsidium Mittelfranken

Rückfragen bitte an:

Pressestelle Polizeipräsidium Mittelfranken

Telefon: 0911-211-2011/12
Fax: 0911-211-2010

Original-Content von: Polizeipräsidium Mittelfranken, übermittelt durch news aktuell

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