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Polizei Gelsenkirchen

POL-GE: Fazit polizeilicher Kontrollen in Gelsenkirchen

Gelsenkirchen (ots)

Die in der letzten Zeit bei der Polizei eingegangen Beschwerden rund um die Johannes-Rau-Allee, im Ortsteil Bismarck, waren Anlass einer Kontrollaktion der Gelsenkirchener Polizei. Überlaute Kraftfahrzeuge, die in diesem relativ neuen Wohngebiet grundlos hin und her fahren, eine Vielzahl von riskanten Fahrmanövern, mit teilweise erheblicher Überschreitung der vorgeschriebenen Höchstgeschwindigkeit, überlaute Musik und lautes Geschrei aus den dort abgestellten Fahrzeugen, teilweise chaotische abgestellte Fahrzeuge, die Zufahrten und Zuwege blockieren, sowie weggeworfener Müll, so das Fazit der Schilderungen von Anwohnerinnen und Anwohner. Diese Schilderungen führten dazu, dass die Polizei diesen Bereich in der näheren Vergangenheit bereits mehrfach im Rahmen des Streifendienstes unter die Lupe genommen und dort vereinzelte anlassbezogene Kontrollmaßnahmen durchgeführt hatte. In der Nacht vom 21.04. auf den 22.04.2018 führte die Gelsenkirchener Polizei hier nun eine größere Kontrollaktion durch. Ab 23 Uhr begannen die Kontrollen, die am Ende unter anderem eine Vielzahl von Ordnungswidrigkeiten- bzw. Strafanzeigen zur Folge hatten. Allein 16 Verstöße gegen das Landesimmissionsschutzgesetz stellten die Polizeibeamten fest. Durch überlaute Fahrzeuge, aber auch durch Personen, die lautstark die Nachtruhe störten. Ein Ermittlungsverfahren richtet sich darüber hinaus gegen einen 23-jährigen Gelsenkirchener, der insgesamt drei illegale Knallkörper aus seinem fahrenden Renault Clio auf die Johannes-Rau-Allee warf, die dann auch prompt detonierten. Ein 24-jähriger Fahrzeugführer aus Dorsten fiel den Beamten aufgrund seiner stark überhöhten Geschwindigkeit auf. Bei der sich anschließenden Kontrolle zeigte er deutliche Anzeichen für einen Konsum von Betäubungsmitteln. Da der freiwillig durchgeführte Drogentest ebenfalls positiv verlief, nahmen die Polizisten ihn mit zur Wache, wo ihm ein Arzt eine Blutprobe entnahm. Die Beamten stellten seinen Führerschein sicher und untersagten ihm das Führen Kraftfahrzeugen. Anschließend konnte er den Heimweg antreten. Anschließend konnte er den Heimweg antreten. Auch ihn erwartet nun ein Strafverfahren. Ein Fahranfänger aus Gladbeck, mit einem 5-er BMW, fiel den Polizisten auf, als er mit seinem Fahrzeug sogenannte "Donuts" auf der Fahrbahn drehte. Bei Anblick der Beamten versuchte er sich mit stark überhöhter Geschwindigkeit der drohenden Kontrolle zu entziehen. Seine kurze Flucht über die über die Kneebuschstraße endete in der Ehmsenstraße. Bis zu diesem Zeitpunkt zeigte der "Tacho" des Streifenwagens hinter dem Gladbecker phasenweise eine gefahrene Geschwindigkeit von bis zu 120 km/h. Eine Ordnungswidrigkeitenanzeige ist im Minimum die Folge seines Verhaltens. Noch vor Ort stellten die Einsatzkräfte einen BMW und einen Mercedes sicher, die aufgrund der an ihnen vorgenommenen baulichen Veränderungen ("tunen") zunächst durch einen Sachverständigen begutachtet werden müssen, um festzustellen, ob sie überhaupt weiter im öffentlichen Straßenverkehr unterwegs sein dürfen. Zweimal schritten die Beamten wegen Beleidigungen in eigener Sache ein. Auch hier sind nun zwei Strafverfahren anhängig. In der gesamten Einsatzzeit sprach die Polizei zusätzlich 70 Platzverweise aus. Die Polizei prüft weitere Kontrollaktionen. Hierzu gibt es intensive Abstimmungsgespräche mit der Stadt Gelsenkirchen. Die zuständige Dienststelle der Stadt (Referat 69) prüft in einem ersten Schritt weitere temporäre bauliche Maßnahmen zur Geschwindigkeitsreduzierung an der Johannes-Rau-Allee.

Eine weitere Kontrollaktion der Gelsenkirchener Polizei folgte bereits im Verlauf des Sonntags, im nördlichen Teil der Stadt. In der Zeit von 11:00 Uhr bis 18:00 Uhr kontrollierte sie hier sogenannte "Poserfahrzeuge". Im Rahmen dieser Überprüfungen fielen den Beamten zwei Fahrzeuge auf, die sich auf der Feldhauser Straße ein Rennen lieferten. Ein Audi S 3 und ein BMW M 4 (mit 450 PS) fuhren dort mit mehr als 120 km/h in Richtung der Autobahnanschlussstelle. Erlaubt sind dort 50 km/h. Die Anhaltezeichen der Polizeibeamten missachteten die Fahrzeugführer. Beide rasten nach Zeugenaussagen mit weit über 200 km/h anschließend über die BAB 52 in Richtung Essen. Erst im Zuge der sofort eingeleiteten Fahndung konnte der Audi angehalten und der Fahrer des BMW ermittelt werden. Beide erwartet nun ein Strafverfahren nach § 315 des Strafgesetzbuches (Verbotene Kraftfahrzeugrennen). Danach kann derjenige, der ein nicht genehmigtes Kfz-Rennen durchführt mit bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe belegt werden. Der zuständige Staatsanwalt ordnete die Sicherstellungen des Audis und des Führerscheins des Fahrzeugführers an. Noch vor Ort stellten die Polizeibeamten beides sicher und stellten darüber hinaus fest, dass an dem Pkw erhebliche technische Veränderungen vorgenommen wurden, die zum Erlöschen der Betriebserlaubnis führten. Im weiteren Verlauf der Kontrollen stellten die kontrollierenden Beamten bei zwei weiteren Fahrzeugen erhebliche Mängel fest, die ebenfalls dazu führten, dass die Betriebserlaubnis erloschen war. Hierbei wurde einem BMW-Fahrer die Weiterfahrt untersagt, bis er die ordnungsgemäße Bereifung wieder vorweisen konnte. Gegen den Fahrer eines anderen Pkw musste zudem ein Strafverfahren nach dem Kraftfahrzeugsteuergesetz eingeleitet werden. Neben einer entsprechenden Geldbuße und Punkten in Flensburg fallen die Abschleppkosten und die Gebühren für den Gutachter an. So kommen schnell mehrere Hundert Euro zusammen.

Die Polizei weist an dieser Stelle erneut daraufhin, dass auch in Zukunft vermehrt derartige Kontrollen durchgeführt werden, da es absolut inakzeptabel ist, dass es aufgrund solcher Imponiergehabe zu übermäßigen Belästigungen oder sogar Gefährdungen kommt.

Rückfragen bitte an:

Polizei Gelsenkirchen
Torsten Sziesze
Telefon: 0209 / 365 2011
E-Mail: pressestelle.gelsenkirchen@polizei.nrw.de
www.polizei.nrw.de

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