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ZOLL-S: Ermittlungsbehörden decken Anabolikaschmuggel auf Zollfahndungsamt Stuttgart hebt Untergrundlabor aus und stellt zahlreiche Anabolika sicher

ZOLL-S: Ermittlungsbehörden decken Anabolikaschmuggel auf

Zollfahndungsamt Stuttgart hebt Untergrundlabor aus und stellt zahlreiche Anabolika sicher
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Stuttgart, Karlsruhe, Freiburg (ots)

Nach mehrmonatigen Ermittlungen der baden-württembergischen Zollfahnder im Auftrag der Staatsanwaltschaft Freiburg - Schwerpunktstaatsanwaltschaft für Dopingstrafsachen - gelang es im Mai 2017 bei Wohnungsdurchsuchungen im Raum Karlsruhe zahlreiche Grundstoffe zur Herstellung von Dopingpräparaten, verbrauchsfertige Anabolika und gefälschte Arzneimittel sicherzustellen. Mehrere arbeitsteilig handelnde Tatverdächtige sollen die Substanzen zur Herstellung der illegalen Präparate in China bestellt haben. Über den Postweg, verpackt in Tarnladungen, gelangten diese Stoffe dann nach Deutschland.

Recht professionell und äußerst sorgfältig zusammengestellt fanden die Ermittler das sogenannte Untergrundlabor vor, in welchem die Tatverdächtigen Dopingmittel herstellten. Außerdem stellten die Fahnder Grundstoffe zur Herstellung von Potenzmitteln und gefälschte Arzneimittel sicher. Gegen drei der insgesamt fünf Tatverdächtigen erließ das Amtsgericht Karlsruhe Haftbefehle. Die Ermittlungen des Zollfahndungsamtes - im Auftrag der Freiburger Doping-Schwerpunktstaatsanwaltschaft- dauern an.

Bei den insgesamt rund zehn Kilogramm unterschiedlichster Stoffen, handelt es sich um die bisher größte Sicherstellung seit Bestehen der Schwerpunktstaatsanwaltschaft in Freiburg.

Mit Datum vom 18. Dezember 2015 ist das Gesetz gegen Doping im Sport (Anti-Doping-Gesetz - AntiDopG) in Kraft getreten. Davor wurde für Delikte aus dem Dopingbereich das Arzneimittelgesetz (AMG) angewandt. Im Gesetz gegen Doping im Sport wurden beispielsweise neue Tatbestände sowie höhere Strafandrohungen normiert. Die Staatsanwaltschaft Freiburg ist als Schwerpunktstaatsanwaltschaft für die Verfolgung von Dopingstraftaten im gesamten Bundesland Baden-Württemberg zuständig. Ermittlungsverfahren aus dem Kriminalitätsbereich Doping fallen in den Zuständigkeitsbereich der Zollfahndung, sobald ein Grenzbezug erkennbar ist. Die zur Herstellung von Dopingmitteln benötigten Grundstoffe und teilweise auch bereits konsumfertige Anabolikapräparate werden im Regelfall aus dem Ausland nach Deutschland eingeschmuggelt. Im Einsatz gegen Schmuggel und Kriminalität trägt der Zoll mit seiner Arbeit dazu bei, die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger in Deutschland und Europa zu garantieren und Schutz vor den Folgen krimineller Handlungen zu bieten.

Rückfragen bitte an:

Zollfahndungsamt Stuttgart
Pressesprecherin
Alexandra Groenewald
Telefon: 0711 52041 1115
Fax: 0711 52041 1060
E-Mail: presse-zoll@zfas.bfinv.de
http://www.zoll.de

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