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Landeskriminalamt Schleswig-Holstein

LKA-SH: Landeskriminalamt Kiel warnt vor "Datenklau" beim Geldabheben an Automaten

Kiel (ots)

Kiel - Das Landeskriminalamt (LKA) Schleswig-Holstein
mahnt die Kunden von Geldautomaten zu besonderer Vorsicht. 
Hintergrund ist ein erneuter Fall von versuchtem "Skimming" (aus dem 
engl. "absahnen, abschöpfen") in Hannover. Da es sich nach dem 
bisherigen Stand der Ermittlungen um reisende Täter handelt, ist nach
Einschätzung des LKA auch Schleswig-Holstein latent gefährdet.
Hinter dem Begriff "Skimming" verbirgt sich ein raffinierter 
Datenklau, der für den  Inhaber  einer EC-Karte vollkommen unbemerkt 
abläuft. Die Täter montieren mit Klebeband eine täuschend echt 
aussehende Attrappe mit Tastatur und Kartenschlitz vor den 
Original-Geldautomaten. Sobald eine EC-Karte eingeführt wird, werden 
deren Daten auf einem Chip zwischengespeichert. Mit einem rasch 
hergestellten Duplikat haben die Täter dann nahezu uneingeschränkt 
Zugriff auf das fremde Konto.
Bundesweit wurden im vergangenen Jahr über 300 Skimming"-Fälle 
registriert, davon sieben in Niedersachsen. Schleswig-Holstein war in
drei Fällen betroffen, Tatorte waren Kiel und Lübeck.
Die bislang ermittelten Täter stammen vorwiegend aus Südosteuropa und
reisen mit ihrer Masche durch die gesamte Bundesrepublik.
Erkannt werden können die Attrappen durch leichtes Rütteln oder 
Ziehen. In der Vergangenheit hatte sich dabei das Klebeband gelöst.  
Originalgeräte sind verschraubt und gegen derlei Vorsichtsmaßnahmen 
unempfindlich. Darüber hinaus sollten die Kunden bereits vor dem 
Geldabheben ihr Umfeld genau beobachten, möglichst nah an den 
Geldautomaten herangehen und die Eingabe der PIN mit der freien Hand 
verdecken. Auf diese Weise kann einem Ausspähen mit versteckter 
Kamera vorgebeugt werden.
Verdachtsfälle sollten umgehend dem Geldinstitut sowie der Polizei 
mitgeteilt werden.:
Im Übrigen gilt:
-	Behandeln Sie Ihre EC- und Kreditkarten so sorgfältig wie Bargeld 
und tragen Sie diese dicht am Körper, verteilt in verschlossenen 
Innentaschen der Kleidung.
-	Lassen Sie Zahlungskarten niemals in Büro-/Arbeitsräumen, 
Schwimmbädern, Krankenhäusern, Hotelzimmern, Kraftfahrzeugen etc. 
liegen - weder offen noch versteckt, auch nicht für kurze Zeit.
-	Bewahren Sie Kreditkarten-/Bankkartenbelege sorgfältig auf und 
werfen Sie diese nicht in den Papierkorb der Bank/des Geschäftes. Mit
den Kontodaten aus dem Papierkorb ist Ihr Geld vor Tätern nicht mehr 
sicher. Vernichten Sie verschriebene Belege, u. U. auch den 
Durchschlag.
-	Vergleichen Sie zeitnah Ihre Rechnungen mit Abbuchungen auf Ihrem 
Konto.
-	Behalten Sie Ihre Karte stets im Auge.
-	Lassen Sie Ihre Karte bei Verlust  sofort für den weiteren Gebrauch
sperren, auch wenn diese aus nicht nachvollziehbaren Gründen vom 
Geldautomaten einbehalten wird! Das Gerät könnte von Straftätern 
manipuliert sein.
-	Beim Verlust anderer Karten empfehlen wir, unverzüglich das 
kontoführende Institut zu benachrichtigen. Manche Institute bieten 
hierzu einen eigenen Notruf-Service an.
-	Erstatten Sie bei Verdacht auf eine Straftat sofort Anzeige bei der
Polizei.
Weitere Tipps im Internet unter www.polizei-beratung.de oder
Kai-Uwe Drews, Pressestelle des Landeskriminalamtes, Telefon: 0431 
160 4144

Rückfragen bitte an:

Landeskriminalamt Schleswig-Holstein
Pressestelle
Kai Schlotfeldt
Telefon: 0431-160 4250
Fax: 0431-160 4114
E-Mail: Presse.Kiel.LKA@Polizei.LandSH.de

Original-Content von: Landeskriminalamt Schleswig-Holstein, übermittelt durch news aktuell

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