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Kreispolizeibehörde Ennepe-Ruhr-Kreis

POL-EN: Ennepe-Ruhr-Kreis-Sichere Aufbewahrung von Schusswaffen und Munition

Ennepe-Ruhr-Kreis (ots)

Die Regelungen des § 36 Waffengesetz und des § 13 Allgemeine Waffengesetz-Verordnung stellen unter Sicherheitsgesichtspunkten eine der wichtigsten und zentralsten Regelungen im Waffenrecht dar. Nur durch eine konsequente Beachtung und Umsetzung dieser Bestimmungen ist ein solch tragischer Missbrauch von Schusswaffen durch Nichtberechtigte zu verhindern. Zu diesen Nichtberechtigten zählen in diesem Zusammenhang auch die Familienangehörigen. Eine absolute Sicherheit vor dem Missbrauch von Schusswaffen bieten diese Regelungen letztlich nicht, es bedarf aber bei Einhaltung der vorgegeben Sicherheitsstandards einer erheblichen Energie auf Seiten des Nichtberechtigten um an Schusswaffen und Munition gelangen zu können. So sind Schusswaffen nur in entsprechend klassifizierten Waffenschränken und nur getrennt von der Munition aufzubewahren. Als ausreichend werden Waffenschränke der Sicherheitsstufe "A" nach dem VDMA Einheitsblatt 24992 für Langwaffen angesehen. Kurzwaffen (Pistolen/Revolver) müssen in Waffenschränken der Sicherheitsstufe "B" aufbewahrt werden. Diese Waffenschränke gibt es in einer Kombination Als Waffenschrank der Sicherheitsstufe "A" mit einem Innentresor der Sicherheitsstufe "B". Auch wenn diese Waffenschränke, welche dem VDMA-Einheitsblatt entsprechen, nicht mehr dem Stand der Technik entsprechen, da die Regelungen der Norm/DIN 24992 seit dem 31.12.2003 keine Gültigkeit mehr haben, sind wir als Vollzugsbehörde "froh" um jede Waffe, welche nicht mehr auf dem Kleiderschrank liegend aufbewahrt wird, sondern zukünftig in einem Waffenschrank der Sicherheitsstufe "A" oder "B". Stand der Technik sind derzeit Waffenschränke der Norm DIN/EN 1143-1 in den Sicherheitsstufen "0" oder "N" bzw. der Sicherheitsstufe "1". In diesen Waffenschränken können aufgrund der Bauart zudem Waffen und Munition gemeinsam aufbewahrt werden, wobei die Waffen selbstverständlich nicht geladen sein dürfen. Die Munition muss auch hier zumindest verpackt sein. Seit dem 01.09.2003 hat jeder Waffenbesitzer die Pflicht entsprechende Vorkehrungen zur sicheren Aufbewahrung der sich in seinem erlaubten Besitz befindlichen Schusswaffen und Munition, auf der Basis der im Waffengesetz festgelegten Regeln/Grund-sätze, zu treffen. Vor diesem Hintergrund wird von uns jeder hier registrierte Inhaber einer waffenrechtlichen Erlaubnisurkunde angeschrieben und aufgefordert entsprechende Nachweise über die sicher Aufbewahrung der sich in seinem Besitz befindlichen Schusswaffen und Munition beizubringen. Die Nachweise werden überprüft und in Zweifelsfällen werden die Angaben des Waffenbesitzers Vorort überprüft. Im Hinblick auf die Kosten für ein entsprechendes Behältnis in Höhe von ca. 200 - 250 Euro für einen Waffenschrank der einfachsten Sicherheitsstufe "A", verzichten in diesem Zusammenhang viele der Waffenbesitzer auf Ihre Waffen und geben diese hier zur Vernichtung ab. In den Jahren 2007 und 2008 wurden so bereits ca. 800 Schusswaffen hier zur Vernichtung abgegeben. Derzeit sind im Ennepe-Ruhr-Kreis (ohne Witten) ca. 8000 Waffenbesitzkarten bei 4932 Erlaubnisinhabern und ca. 14.000 Schusswaffen registriert. Für Rückfragen stehen Ihnen die Sachbearbeiter der Waffenrechtsstelle unter der Rufnummer 02336/9166 - 1101/1103 oder 1104 zur Verfügung. Merkblätter und zusätzliches Info-Material zu den Sicherheitsstufen oder allgemeine Hinweise zur Sicherung (Grundsicherung) von Haus und Wohnung finden Sie auch auf der homepage der Kreispolizeibehörde unter www.polizei.nrw.de/ennepe-ruhr-kreis.

Pressekontakt:

Der Landrat des Ennepe-Ruhr-Kreises
als Kreispolizeibehörde
-Pressestelle-
Hauptstr. 92
58332 Schwelm
Tel.: 02336/9166-1222
Fax: 02336/9166-1299
CN-Pol: 07/454/1222
Mobil: 0163/3166936
E-Mai: pressestelle.ennepe-ruhr-kreis@polizei.nrw.de

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