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Zollfahndungsamt München

ZOLL-M: Hohe Haftstrafen für Trio einer Crystal Schmugglerbande. Gericht verhängt insgesamt 32 Jahre Freiheitsstrafe.

ZOLL-M: Hohe Haftstrafen für Trio einer Crystal Schmugglerbande.
Gericht verhängt insgesamt 32 Jahre Freiheitsstrafe.
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Weiden (ots)

Am gestrigen Tag ging beim Landgericht Weiden nach aufwändiger Beweisführung die Hauptverhandlung gegen drei Schmuggler beziehungsweise Händler von Rauschgift zu Ende.

Gegen den angeklagten 49-jährigen Serben und den 55-jährigen Slowaken verhängte das Gericht eine Freiheitsstrafe von jeweils 11 Jahren, gegen den 46-jährigen Tschechen lautet das Urteil auf 10 Jahre Freiheitsstrafe.

Zur Vernehmung von Zeugen, deren Identitäten geheim gehalten werden mussten, verlagerte das Landgericht Weiden die Hauptverhandlung in die Räumlichkeiten des Oberlandesgerichts in Nürnberg, da dort die Mittel zur audiovisuellen Vernehmung zur Verfügung standen.

Nur über den Einsatz eines nicht öffentlich ermittelnden Zollbeamten sowie unter Einbindung von Vertrauenspersonen gelang es, an die Tätergruppierung heranzukommen und deren Struktur aufzuhellen. Dabei kam es schon im frühen Stadium der Gesprächsführung zur Sicherstellung von nahezu zwei Kilogramm Crystal, die zuvor in haushaltsüblichen Klimageräten eingebaut und von Tschechien nach Deutschland geschmuggelt worden waren.

In einem Fall hatten die Täter das Rauschgift in einem Straßencafé in Weiden unaufgefordert und ohne Bezahlung angeboten, die Schmuggelware sogar schon im hinter dem Lokal geparkten Fahrzeug dabei gehabt.

"Gerade bei derart skrupellos und konspirativ agierenden Tätern sind sowohl unter besonderem Schutz stehende Gewährspersonen aber auch nicht öffentlich in Erscheinung tretende Ermittler unabdingbar. Ohne diese Instrumentarien wäre dieses Ergebnis wohl nicht zu erzielen gewesen!", so Jürgen Thiel, Sachgebietsleiter Rauschgiftschmuggelbekämpfung beim Zollfahndungsamt München.

Die in diesem Verfahren sichergestellten rund zwei Kilogramm Crystal waren von sehr guter Qualität und wiesen den mittlerweile üblichen Wirkstoffgehalt zwischen 70 und 75% auf. Die sichergestellte Menge hätte für bis zu 20.000 Konsumeinheiten reichen können.

Das Gericht kam zu der Überzeugung, dass die Rauchgiftgeschäfte seitens der Ermittlungsbehörden nicht provoziert worden waren.

Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig.

Rückfragen bitte an:

Zollfahndungsamt München
Pressesprecher
Christian Schüttenkopf
Telefon: 089 5109 1660
Fax: 089 5109 1180
E-Mail: presse.zfa_muenchen@extern.zfd.de
www.zoll.de

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