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Zollfahndungsamt Essen

ZOLL-E: Illegale Stoffe für Beautybehandlungen - Zollfahnder stellen 600 Ampullen und Fertigspritzen nicht zugelassener Schönheitsarzneimittel und Bargeld sicher

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Am 03. Mai 2023 durchsuchten Kräfte des Zollfahndungsamtes Essen im Auftrag der Staatsanwaltschaft Köln zwei Objekte in Brühl und Köln und stellten dort 600 Ampullen und Fertigspritzen nicht zugelassener Arzneimittel "Botox", Lidocain, Cortison sowie Hyaluron und rund 43.000 Euro Bargeld sicher.

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Brühl / Essen/ Köln (ots)

Am 03. Mai 2023 durchsuchten Kräfte des Zollfahndungsamtes Essen im Auftrag der Staatsanwaltschaft Köln zwei Objekte in Brühl und Köln und stellten dort 600 Ampullen und Fertigspritzen nicht zugelassener Arzneimittel "Botox", Lidocain, Cortison sowie Hyaluron und rund 43.000 Euro Bargeld sicher.

Seit Juli 2022 ermittelt das Zollfahndungsamt Essen gegen eine 36-jährige Beschuldigte wegen der Verdachtes des Verstoßes gegen das Arzneimittelgesetz und das Heilpraktikergesetz.

Vorausgegangen war die Sicherstellung einer an die Beschuldigte gerichteten Paketsendung aus Südkorea mit nicht zugelassenen Arzneimitteln, 30 Ampullen Botulinumtoxin und 50 Ampullen Hyaluron. Im Januar 2023 stellte das Hauptzollamt Köln eine weitere Sendung nicht zugelassener Arzneimittel an die Kölner Beschuldigte mit 50 Ampullen Botulinumtoxin und zwei Fertigspritzen Hyaluron sicher.

Die Ermittlungen der Zollfahnder ergaben, dass die Beschuldigte entgegen ihrer Eigenwerbung u.a. auf Social Media Plattformen keine Zulassung als Heilpraktikerin besitzt und im Jahr 2022 mindestens 9 Paketsendungen bestellt hatte.

Bei den Durchsuchungen am 03. Mai 2023 in den Praxis- und Wohnräumen der Beschuldigten wurden durch das Zollfahndungsamt Essen 321 Ampullen Botox, Lidocain, Cortison, 279 Fertigspritzen Hyaluron, eine mutmaßlich gefälschte Heilpraktiker-Urkunde sowie schriftliche und elektronische Beweismittel sichergestellt. Rund 43.000 Bargeld wurden mit einem Vermögensarrest gesichert.

"Allein aus den im Juli 2022 und Januar 2023 sichergestellten Paketen hätte sich ein Umsatz von geschätzt etwa 221.000 Euro erwirtschaften lassen", sagt Heike Sennewald, Pressesprecherin des Zollfahndungsamtes Essen.

"Bei Botulinumtoxin handelt es sich um einen hochgiftigen Stoff. Botulinumtoxin-Medikamente müssen daher in Deutschland zugelassen sein und sind verschreibungspflichtig. Eine Behandlung durch Laien und oder mit nicht in Deutschland zugelassenen Medikamenten ist verboten und birgt erhebliche gesundheitliche Risiken", erklärt Heike Sennewald, Pressesprecherin des Zollfahndungsamtes Essen.

Die Ermittlungen durch das Zollfahndungsamt Essen im Auftrag der Staatsanwaltschaft Köln dauern an.

Rückfragen bitte an:

Zollfahndungsamt Essen
Pressesprecherin
Heike Sennewald
Telefon: 0201 10281130
Mobil: 0151 - 6469 5153
Fax: 0201 10281190
E-Mail: presse@zfae.bund.de
www.zoll.de

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