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Zollfahndungsamt Dresden

ZOLL-DD: Jahresbilanz 2016 des Zollfahndungsamtes Dresden

Dresden (ots)

Rauschgiftschmuggel, hinterzogene Zölle und Verbrauchsteuern oder Verstöße gegen das Waffengesetz - die Bandbreite an Straftaten, die die bundesweit acht Zollfahndungsämter verfolgen, ist groß.

1.279 Ermittlungsverfahren (2015: 914) gegen 1.583 Tatverdächtige (2015: 1.166) leitete das Zollfahndungsamt Dresden, zuständig für die Bundesländer Sachsen und Thüringen sowie den Landgerichtsbezirk Halle, im Vorjahr ein.

In ihren Ermittlungen deckten die Zollfahnder Steuerhinterziehungen im Gesamtumfang von rund 7,7 Millionen Euro auf (2015: 9,3 Mio. EUR). Sie wurden im Wesentlichen durch den Schmuggel unverzollter und unversteuerter Zigaretten und nicht ordnungsgemäß entrichtete Einfuhrabgaben bei Wareneinfuhren aus Drittländern begangen.

In der Bekämpfung des international organisierten Rauschgift-schmuggels, einem Tätigkeitsschwerpunkt des Zollfahndungsamtes Dresden, konnte Tätern im vergangenen Jahr die Einfuhr von 465 Kilogramm Betäubungsmitteln nachgewiesen werden (2015: 240 Kilogramm).

Dass der Internethandel auch vor verbotenen Waren nicht Halt macht und in diesem Zuge auch der Postweg zum Versand der Waren weiter an Bedeutung gewinnt, zeigte sich im vergangenen Jahr in den Ermittlungen des Zollfahndungsamtes Dresden in verschiedenen Deliktsbereichen: unversteuerte Zigaretten per Mausklick, gefährliche Pyrotechnik aus dem Netz - vom Postboten frei Haus geliefert oder Lederwaren aus den Häuten geschützter Schlangen, die via Paket von einem Kontinent zum anderen geschickt werden, sind hierfür typische Beispiele.

Da die Täter häufig beabsichtigen, aus ihren Zollstraftaten einen finanziellen Nutzen oder Vermögensvorteil zu erzielen, sind Maßnahmen zur Vermögensabschöpfung stets Teil der Ermittlungen. Im vergangenen Jahr konnten dadurch Vermögenswerte (Bargeld, Wertgegenstände, Immobilien, Forderungen) von insgesamt 1,6 Millionen Euro (2015: 3,2 Mio.) gesichert werden, die Straftäter mutmaßlich unmittelbar oder mittelbar aus ihren Taten wie zum Beispiel dem Handel mit Schmuggelzigaretten erlangten.

In abgeschlossenen Ermittlungsverfahren sprachen Gericht im Vorjahr Freiheitsstrafen von insgesamt 313 Jahren (2015: 395 Jahre) und Geldstrafen von rund 102.000 Euro (2015: 90.000 Euro) aus.

Die Ergebnisse und Entwicklungen im Einzelnen:

Bekämpfung des Rauschgiftschmuggels

Die Bekämpfung des Rauschgiftschmuggels ist unverändert einer der Tätigkeitsschwerpunkte des Zollfahndungsamtes Dresden. In 515 Ermittlungsverfahren, die hier sowie bei den Gemeinsamen Ermittlungsgruppen Rauschgift in Sachsen und Thüringen geführt wurden, wiesen die Beamten den Tatverdächtigen die unerlaubte Einfuhr von insgesamt 465 Kilogramm Betäubungsmitteln aus EU- oder Drittländern nach.

Der Transport der Drogen per Post oder Kurierdienst und in diesem Zusammenhang der Frachtflughafen Leipzig als Verkehrsknotenpunkt gewinnt weiter an Bedeutung. Zwar sind die Sendungen, in denen Rauschgift versteckt ist, weit überwiegend für Empfänger in anderen Ländern Europas oder auf anderen Kontinenten bestimmt. Dank der guten internationalen Vernetzung des Zollfahndungsdienstes können die relevanten Informationen aber unverzüglich an die Ermittlungsbehörden der betreffenden Länder gesteuert werden. Soweit möglich und erfolgversprechend, organisieren die Dresdner Zollfahnder eine kontrollierte Weiterleitung einer Rauschgiftsendung ins Empfängerland und unterstützen die dortigen Strafverfolgungsbe-hörden damit maßgeblich bei ihren Ermittlungen gegen die Organisatoren des Rauschgiftschmuggels.

Die zweite wichtige Säule im Bereich der Bekämpfung der grenzüberschreitenden Rauschgiftkriminalität ist beim Zollfahndungsamt Dresden unverändert die Bekämpfung des Crystal-Schmuggels über die sächsisch-tschechische Grenze. Die Ermittler konnten den Tätern im vergangenen Jahr die Einfuhr von rund 23 Kilogramm der Droge nachweisen. Rund sechs Kilogramm konnten sichergestellt werden und gelangten damit nicht zu Konsumenten. Feststellungen mit Crystal im grenznahen Raum anlässlich verdachtsunabhängiger Kontrollen sind häufig Ausgangspunkt für die Ermittlungen des Zollfahndungsamtes Dresden. Im September 2016 wurden bei einer solchen Kontrolle im Raum Johanngeorgenstadt rund 500 Gramm Crystal sichergestellt. Das Rauschgift war im Bereich der Kofferraumklappe eines Autos versteckt. In ihren nachfolgenden Ermittlungen konnten die Dresdner Zollfahnder den beiden Fahrzeuginsassen nachweisen, dass sie diese und mindestens 36 weitere Beschaffungsfahren ins Nachbarland organisiert und durchgeführt hatten. Dabei verbrachten sie zwischen Januar und September 2016 rund 9 Kilogramm Crystal nach Sachsen. Außerdem konnten die fünf Auftraggeber der Fahrten aus dem Raum Chemnitz ermittelt werden. Gegen zwei von ihnen sowie die beiden Organisatoren der Fahrten wurde Untersuchungshaft angeordnet.

Bekämpfung der Verbrauchsteuerkriminalität

Der Schwerpunkt in diesem Deliktsbereich lag mit 131 Ermittlungs-verfahren im Jahr 2016 auf der Bekämpfung des international organisierten Tabakwarenschmuggels. Der ermittelte Gesamttatumfang unverzollter und unversteuerter Zigaretten stieg im Vorjahr auf rund 30 Millionen Stück gegenüber 21 Millionen Stück im Jahr 2015. Der daraus resultierende Steuerschaden beläuft sich auf 6,5 Millionen Euro.

Auch beim Handel mit Schmuggelzigaretten bedienen sich die Täter inzwischen des Internets. Das Zollfahndungsamt Dresden ermittelte im vergangenen Jahr intensiv gegen vier polnische Staatsangehörige, denen vorgeworfen wird, über einen Internetshop Zigaretten mit polnischen Steuerzeichen vertrieben und diese per Post an Käufer in der Bundesrepublik und in anderen EU-Ländern versandt zu haben. Hierbei sollen zwei der Tatverdächtigen den Transport der Zigaretten über die Grenze durchgeführt und der Haupttäter dazu ein Konto bei einer Bank eingerichtet haben. Nach Eingang der Kaufbeträge sollen zwei Mittäter die Zigaretten - versandfertig verpackt und an die Käufer adressiert - zu deutschen Postfilialen kurz hinter der Grenze transportiert haben. Ein grenzüberschreitender Versandhandel von Zigaretten und anderen Tabakwaren ist nicht zulässig. Werden Tabakwaren aus anderen Mitgliedstaaten ohne gültige deutsche Steuerzeichen versendet, so liegt ein Verstoß gegen das Tabaksteuergesetz vor. Die Beamten des Zollfahndungsamtes Dresden konnten in ihren Ermittlungen mehr als 2.450 solcher Pakete mit insgesamt rund 1,4 Millionen Stück unversteuerte Zigaretten nachweisen, die durch den Hauptbeschuldigten über das Internet gehandelt und an Käufer außerhalb Polens versandt wurden. Die zuständige Staatsanwaltschaft hat gegen den Hauptbeschuldigten Anklage wegen Steuerhinterziehung vorm zuständigen Amtsgericht erhoben. Das Verfahren gegen die drei anderen Beschuldigten wurde eingestellt, da diesen insoweit Wissen um die Taten des Hauptbeschuldigten nicht nachzuweisen war, es also am Vorsatz fehlte. Und auch die mehr als 1.000 in- und ausländischen Abnehmer dieser Pakete werden nicht ungeschoren davon kommen: gegen sie wurden ebenfalls Strafverfahren wegen des Verdachts der Steuerhehlerei eingeleitet. Ihnen droht mindestens eine Geldstrafe.

Bekämpfung der Waffen- und Sprengstoffkriminalität

Rund eine Tonne in der Bundesrepublik nicht zugelassene oder erlaubnispflichtige Pyrotechnik mit einer Nettoexplosivmasse von mehr als 200 Kilogramm zogen die Dresdner Zollfahnder bei einem Dutzend Durchsuchungen in Sachsen und Thüringen im letzten Quartal des Vorjahres aus dem Verkehr. Die Beschuldigten hatten diese Pyrotechnik in einem ausländischen Internetshop erworben und per Post oder Kurierdienst frei Haus erhalten. Im Rahmen der internationalen Zusammenarbeit erhielt der deutsche Zollfahndungsdienst Informationen über diese Käufe von den niederländischen Strafverfolgungsbehörden und leitete bundesweit Strafverfahren gegen die mutmaßlichen Käufer ein. Allein im örtlichen Zuständigkeitsbereich des Zollfahndungsamtes Dresden richten sich die Ermittlungen inzwischen gegen rund 160 Besteller. Sie müssen wegen eines mutmaßlichen Verstoßes gegen das Sprengstoffgesetz mit einer Geld- oder Freiheitsstrafe rechnen.

Insgesamt ermittelten die Beamten des Zollfahndungsamtes Dresden im Vorjahr in 171 Fällen wegen des Verdachts des Verstoßes gegen das Waffengesetz oder das Sprengstoffgesetz. Neben Pyrotechnik stellten die Ermittler rund 250 Stück dem Waffengesetz unterliegende Gegenstände wie zum Beispiel Schlagringe, Butterfly- oder Springmesser oder Elektroimpulsgeräte, die zudem häufig als Alltagsgegenstände wie Taschenlampen oder Mobiltelefone getarnt sind, sicher. Zumeist betreffen die Ermittlungsverfahren Besucher grenznaher Märkte in der Tschechischen Republik, die die Gegenstände dort erwerben. Stellt der Zoll bei seinen Kontrollen derartige Gegenstände fest, folgt für die Reisenden mit der Einleitung eines Strafverfahrens das böse Erwachen.

Hinterziehung von Einfuhrabgaben

Im Jahr 2016 ermittelten Dresdner Zollfahnder in 15 Fällen, in denen der Verdacht bestand, dass Zölle und Einfuhrumsatzsteuer bei Einfuhren von Waren aus Drittländern hinterzogen wurden. Die Beamten konnten einen Hinterziehungsbetrag von insgesamt rund einer Million Euro ermitteln.

Arzneimittel

Der wachsende Frachtumschlag am Flughafen Leipzig / Halle fand im vergangenen Jahr auch unmittelbaren Niederschlag auf den Arbeits-anfall beim Zollfahndungsamt Dresden. Gegenüber 2015 (144 Fälle) wurden im Vorjahr 247 Ermittlungs-verfahren wegen des Verdachts des Verstoßes gegen das Arzneimittelgesetz oder das Antidopinggesetz eingeleitet.

Sichergestellt wurden

   - rund 27.000 Stück, 54 Kilogramm und 9,6 Liter Dopingsubstanzen 
     /Wachstumshormone

und

   - rund 112.000 Stück und 320 Kilogramm verbotene Arzneimittel

Ein Großteil dieser Waren befand sich in internationalen Luftfrachtsendungen und war für Empfänger in anderen Ländern innerhalb und außerhalb Europas bestimmt. Wie im Deliktsbereich Rauschgiftschmuggel kommt hier der internationalen Zusammenarbeit der Ermittlungsbehörden mit einem schnellen Informationsaustausch eine große Bedeutung zu. In neun Fällen wurden die sichergestellten verbotenen Substanzen an die Ermittlungsbehörden der Empfängerländer weitergeleitet.

Artenschutz

Sieben Ermittlungsverfahren (2015: 6) leitete das Zollfahndungsamt Dresden im Vorjahr im Deliktsbereich Artenschutz ein. Sie resultierten unverändert vornehmlich aus Feststellungen am Frachtflughafen Leipzig. Drei Sendungen mit Elfenbein bzw. mit Erzeugnissen aus den Häuten geschützter Reptilien wurden kontrolliert an die Ermittlungsbehörden in den Empfängerländern weitergeleitet.

Das Zollfahndungsamt Dresden - Daten & Fakten

   - das Zollfahndungsamt Dresden (ZFA Dresden) ist eines von 
     bundesweit acht Zollfahndungsämtern
   - das ZFA Dresden ist örtlich zuständig -	für das Bundesland 
     Sachsen -	für das Bundesland Thüringen, ausgenommen den 
     Landgerichts- bezirk Mühlhausen -	für den Landgerichtsbezirk 
     Halle in Sachsen-Anhalt
   - das ZFA Dresden hat insgesamt rund 280 Mitarbeiterinnen und 
     Mitarbeiter in -	Dresden (Hauptsitz) -	Görlitz -	Leipzig
   - Erfurt
   - Aufgaben der Ermittlerinnen und Ermittler der Zollfahndung sind 
     -	die Verfolgung des international organisierten Zigaretten- 
     schmuggels -	die Verfolgung der grenzüberschreitenden 
     Rauschgift- kriminalität -	Fälle, in denen  Mineralölsteuer, 
     Branntweinsteuer, Bier- und Schaumweinsteuer hinterzogen werden 
     -	Fälle, in denen im Zuge der Einfuhr von Waren aus Drittländern
     Zölle, Einfuhrumsatzsteuer und andere Einfuhrabgaben hinterzogen
     werden
   - Schwerpunktmäßig ermittelt die Zollfahndung bei schweren und 
     organisiert begangenen vorgenannten Zollstraftaten.

Rückfragen bitte an:

Zollfahndungsamt Dresden
Pressesprecherin
Bianca Richter
Telefon: 0351 2134 6610
Fax: 0351 2134 6111
E-Mail: Presse-Zoll@zfadd.bfinv.de
www.zoll.de

Original-Content von: Zollfahndungsamt Dresden, übermittelt durch news aktuell

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