Alle Meldungen
Folgen
Keine Meldung von Bundespolizeiinspektion Weil am Rhein mehr verpassen.

Bundespolizeiinspektion Weil am Rhein

BPOLI-WEIL: 48-jähriger Deutscher am Badischen Bahnhof festgenommen

Weil am Rhein-Basel (ots)

Am vergangenen Freitag gegen 20:25 Uhr, kontrollierte eine Zollstreife im Badischen Bahnhof zwei Deutsche mit türkischem Migrationshintergrund.

Dabei wurde bei einem der beiden Männer das Vorliegen eines Haftbefehls festgestellt. Wegen Verletzung der Unterhaltspflicht war er von den Konstanzer Justizbehörden zur Verhaftung ausgeschrieben.

Eine Geldstrafe in Höhe von 100 Tagessätzen á 25,- EUR, also 2.500,- EUR war zu vollstrecken. Ersatzweise drohten 100 Tage Haft. Da der Mann nicht in der Lage war, den Betrag an Ort und Stelle zu bezahlen bzw. kurzfristig aufzutreiben, wurde er festgenommen und durch die Bundespolizei in die Lörracher Justizvollzugsanstalt eingeliefert.

Rückfragen bitte an:

Bundespolizeiinspektion Weil am Rhein
Helmut Mutter
Telefon: 07628 8059 - 103
E-Mail: bpoli.weil.oea@polizei.bund.de
http://www.polizei.bund.de

Original-Content von: Bundespolizeiinspektion Weil am Rhein, übermittelt durch news aktuell

Weitere Meldungen: Bundespolizeiinspektion Weil am Rhein
Weitere Meldungen: Bundespolizeiinspektion Weil am Rhein
  • 22.07.2016 – 13:00

    BPOLI-WEIL: Haftbefehl wegen Steuerhinterziehung vollstreckt

    Lottstetten, Kreis Waldshut (ots) - Einen 56-jährigen Deutschen aus dem Landkreis Konstanz kontrollierten Beamte der Schweizer Grenzwache und der Bundespolizei am vergangenen Freitagabend gegen 18:00 Uhr am Grenzübergang an der B 27 in Lottstetten. Dabei wurde festgestellt, dass der Mann von den Konstanzer Justizbehörden mit Haftbefehl gesucht wird. Wegen Steuerhinterziehung war eine Geldstrafe in Höhe von 130 ...

  • 14.07.2016 – 09:10

    BPOLI-WEIL: Nächtliche Festnahme

    Freiburg (ots) - In der Nacht von Mittwoch auf Donnerstag kontrollierte die Bundespolizei im Bereich des Hauptbahnhofs einen 28-jährigen gambischen Staatsangehörigen. Mit Erfolg, denn der Mann, der sich mit einer Aufenthaltsgestattung ausweisen konnte, wurde mit einem Untersuchungshaftbefehl wegen Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz gesucht. Er wurde dem Haftrichter vorgeführt und danach in die Justizvollzugsanstalt eingewiesen. Rückfragen bitte an: ...