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Polizei Rhein-Erft-Kreis

POL-REK: Versucht, die Polizei an der Nase herumzuführen, Blutprobe -Elsdorf

Rhein-Erft-Kreis (ots)

Ein 19-jähriger verursachte am Montag
(25.06.) in den frühen Morgenstunden (02.55 Uhr) einen Verkehrsunfall
an der Kreuzung B477/L277 in Elsdorf. Er war mit dem PKW von der 
Fahrbahn abgekommen und gegen einen Ampelmast gefahren.
Nach dem Unfall hatte er selbst einen Abschleppdienst gerufen. Nach 
seiner späteren Einlassung wurde er von einem hinter ihm fahrenden 
PKW dazu genötigt schnell in den Kreuzungsbereich einzufahren. Der 
junge Mann fuhr  mit dem PKW über die L 277 aus Richtung Elsdorf.  
Beim Eintreffen des Abschleppdienstes  waren der 19-Jährige, sein 
Vater und andere Personen am Unfallort. Nachdem klar wurde, dass die 
Polizei zur Unfallaufnahme erscheinen wird, verließen der Sohn und 
die anderen Personen  mit unbekanntem Ziel die Unfallörtlichkeit. 
Beim Eintreffen der Polizei versuchte der Vater erst die Beamten dazu
zu bewegen, dass sie ihm glauben sollten, der Sohn sei zur Arbeit. 
Die Umstände des Unfalles und der Verdacht, dass Alkohol als 
Unfallursache eine Rolle spielen könnte, machte die Beamten stutzig. 
Sie versuchten den Aufenthaltsort des Sohnes vom Vater genauer zu 
erfragen. Der kannte plötzlich die Handynummer seines Sohnes nicht 
mehr. Als er gebeten wurde, in seinem Handy danach zu sehen, 
erkannten die Beamten im Display des Handys eine SMS. Der Sohn 
schrieb seinem Vater, dass er nun mit seinem Freund zu sich nach 
Hause fahren würde. Die Beamten suchten die Anschrift auf.
Sie konnten den Sohn und dessen Freund in einem Auto antreffen. Beide
standen unter Alkoholeinwirkung. Der Sohn, der seine 
Unfallbeteiligung als Fahrer  zugab, hatte seinen Vater zum Unfallort
gerufen. Er und seine Freunde waren mit dem Fahrzeug des Vaters vom 
Unfallort weggefahren, um ihren Alkoholgenuss zu verbergen. Aufgrund 
der leichten Verletzungen am Körper konnte der 19 Jahre alte Mann als
Fahrer festgestellt werden. Die Hosenträgergurte hatten entsprechende
Unfallspuren hinterlassen.
Dem Unfallfahrer wurde eine Blutprobe (0,64 Promille) entnommen und 
der Führerschein sichergestellt. Der Begleiter machte ebenfalls einen
Atemalkoholtest (0,60 Promille) und bekommt eine Anzeige, dem ein 
Bußgeld und ein Fahrverbot durch die Bußgeldstelle folgen wird. Der 
Gesamtschaden beträgt mindestens 5000 EUR.
Landrat Rhein-Erft-Kreis
Abteilung Gefahrenabwehr/Strafverfolgung
Abteilungsstab, Dezernat 3 
Polizeipressestelle
Telefon:    02233- 52 -  3305
Fax:        02233- 52 -  3309
Mail:        dez3.bm@bergheim.polizei.nrw.de
 

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