Pressemitteilung

Regierungsfraktionen beschneiden grundlegendes Prinzip der Selbstverwaltung / IKK e.V. gegen Zustimmungspflicht der Aufsichtsbehörden bei Vorstandsdienstverträgen

2013-04-25T12:13:54

Berlin (ots) -

Der IKK e.V. lehnt den Zustimmungsvorbehalt für Vorstandsdienstverträge ab, der in den aktuell bekannt gewordenen Änderungsanträgen der Regierungsfraktionen zur AMG-Novelle enthalten ist. "Damit wird erneut in die ureigene Kompetenz der Selbstverwaltung eingegriffen", sagt Hans-Jürgen Müller, Vorstandsvorsitzender des IKK e.V. Geplant ist, dass der Abschluss, die Verlängerung oder die Änderung eines Vorstandsdienstvertrages vor Wirksamkeit der Zustimmung der Aufsichtsbehörde bedarf. "Wenn jetzt einzelne kritische Fälle für eine Änderung des Prinzips herangezogen werden, so ist das der falsche Weg. Der Staat hebelt so die Bedeutung der Selbstverwaltung bei den Krankenkassen aus", betont Hans Peter Wollseifer, Vorstandsvorsitzender des IKK e.V.

Bereits heute sind alle Versicherungsträger verpflichtet, die Vorstandsgehälter öffentlich zu machen. Zudem können sich die Aufsichtsbehörden diese vorlegen lassen und überprüfen. "Diese gesetzlichen Grundlagen reichen aus, sie müssen jedoch auch von den Aufsichtsbehörden wahrgenommen werden", so Müller. Sein Vorwurf ist, dass die Behörden in der Vergangenheit erst dann aktiv wurden, wenn die Öffentlichkeit darüber berichtet hat. Hans Peter Wollseifer: "Der Staat setzt den Rahmen, die Selbstverwaltung füllt ihn aus - nur so ist eine erfolgreiche Arbeit möglich".

Mit Sorge betrachtet der IKK e.V. die Aushebelung der Selbstverwaltung. "Erst hat sich die Regierung von der Beitragssatzautonomie verabschiedet, jetzt beschneiden sie mit der vorherigen staatlichen Zustimmung einmal mehr die Rechte der Selbstverwaltung und das unterschiedliche Agieren der Aufsichten wird weiter gefördert. Was folgt als Nächstes? Der Genehmigungsvorbehalt der Aufsicht bei der Bestellung eines Vorstandes?", so die Vorstandsvorsitzenden.

Über den IKK e.V.: Der IKK e.V. ist die Interessenvertretung von Innungskrankenkassen auf Bundesebene. Der Verein wurde 2008 gegründet mit dem Ziel, die Interessen seiner Mitglieder und deren mehr als fünf Millionen Versicherten gegenüber allen wesentlichen Beteiligten des Gesundheitswesens zu vertreten. Dem IKK e.V. gehören die die IKK Brandenburg und Berlin, die IKK classic, die IKK gesund plus, die IKK Nord sowie die IKK Südwest an.

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Fina Geschonneck, Pressesprecherin, Telefon 030-202491-11, E-Mail
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