Pressemitteilung

Patientenrechte, sektorübergreifende Zusammenarbeit und GOÄ

2012-10-12T11:20:06

München/Augsburg (ots) -

Dr. Klaus Ottmann, Vizepräsident der Bayerischen Landesärztekammer (BLÄK), stellte seine Topthemen zum 71. Bayerischen Ärztetag in Augsburg vor.

"Laut Regierungsbegründung sollen mit dem geplanten Patientenrechtegesetz eine verbesserte Patienteninformation und vor allem die Rechte der Patienten gegenüber den Leistungsträgern gestärkt werden", erklärt der Vizepräsident der Bayerischen Landesärztekammer, Dr. Klaus Ottmann, im Vorfeld des 71. Bayerischen Ärztetages in Augsburg. Bislang sehe der Gesetzentwurf eine Kodifizierung des bisherigen Behandlungs- und Arzthaftungsrechts im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) vor. Die Förderung einer Fehlervermeidungskultur wie eine Stärkung der Verfahrensrechte bei Behandlungsfehlern sei geplant. Die ursprünglichen Bestrebungen der A-Länder zu einer umfassenden Beweislastumkehr hätten im derzeitigen Regierungsentwurf zum Glück keinen Niederschlag gefunden, was die Ärzteschaft ausdrücklich begrüße, so Ottmann. Dafür werde aber diskutiert, den Begriff "grobe Fahrlässigkeit" enger zu definieren.

Strittige Themen seien nach wie vor der Patientenbrief, eine Regelung bezüglich der Informationspflicht bei Individuellen Gesundheitsleistungen (IGeL) und der Härtefallfonds. Der BLÄK-Vize spricht sich für die Einführung eines verschuldensunabhängigen Hilfsfonds nach ärztlicher Behandlung aus. Schwere, schicksalhafte Verläufe nach medizinischen Behandlungen bräuchten Ausnahmeregelungen, so Ottmann. Die Bundesregierung lehnt die gesetzliche Verankerung eines schadensunabhängigen Hilfsfonds entgegen der bisherigen Stellungnahme der A-Länder weiterhin ab.

Ottmann nimmt auch das am 1. Januar 2012 in Kraft getretene GKV-Versorgungsstrukturgesetz (VStG) ins Visier: "Durch die in § 116b Sozialgesetzbuch (SGB) V geregelten Rahmenempfehlungen zwischen Krankenkassen, Krankenhäusern und Vertragsärzten können wir die sektorübergreifende Zusammenarbeit langfristig stärken. Die Richtlinien dazu erlässt der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA), sie liegen derzeit leider noch nicht vor", erklärt der BLÄK-Vize. Auch durch die Neuregelung des § 115b SGB V sei es Vertragsärzten nun erlaubt in Krankenhäusern ambulant zu operieren. Dabei wurde auch § 115a SGB V so geändert, dass hierzu beauftragte Vertragsärzte in den Räumen des Krankenhauses oder in einer Arztpraxis Leistungen im Rahmen der vor- und nachstationären Behandlung für das Krankenhaus erbringen können. "Damit kommen wir einer stärkeren Verzahnung der Sektoren ein gutes Stück näher", zeigt sich Ottmann überzeugt.

Im Rahmen der derzeitigen Diskussion um Transplantationen berichtet der Vizepräsident von der Arbeit der sechs in Bayern angesiedelten Lebendspendekommissionen. Für jedes Transplantationszentrum, das Lebendspenden durchführt, ist jeweils eine eigene Kommission zuständig. 2010 gab es 126 Anhörungen, 2011 stieg die Anzahl der Anhörungen auf 179. In nur zirka ein bis zwei Prozent der Anhörungen würden Anträge auf Lebendspenden abgelehnt. "Nach einer deutlichen Steigerung der Lebendspendetransplantationen im Jahr 2011 müssen wir leider jetzt schon feststellen, dass aufgrund der laufenden Diskussionen die Anträge auf Lebendspende im Jahr 2012 bereits dramatisch zurückgegangen sind", so Ottmann.

Zu den momentanen Verhandlungen über die geplante Reform der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) berichtet der Vizepräsident, dass eine neue GOÄ in dieser Legislaturperiode nicht mehr erwartet werden könne. Die Verhandlungen mit der Privaten Krankenversicherung seien derzeit zum Stillstand gekommen. Die Bundesärztekammer werde jedoch eine komplette, dem aktuellen medizinischen Standard entsprechende betriebswirtschaftlich berechnete neue GOÄ dem Bundesgesundheitsministerium vorlegen.

Weiterhin sprach sich Ottmann dafür aus, die in den Medien kursierenden Meldungen über Zuweisungen gegen Entgelt verstärkt kritisch zu hinterfragen. Allerdings gestalte sich ein Abgrenzen von vertragsärztlicher Tätigkeit zu gleichzeitigen gewerblichen Engagements immer schwieriger. "Wir wollen den 71. Bayerischen Ärztetag in Augsburg nutzen, um die zunehmende Industrialisierung innerhalb der Medizin ausführlich zu diskutieren". Die Auswüchse eines verordneten Wettbewerbsgedankens im System dürften nicht auf dem Rücken der Ärztinnen und Ärzte ausgetragen werden. Fehlanreize, die zu Lasten der Patientenversorgung gingen, lehne die Ärzteschaft kategorisch ab.

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