Pressemitteilung

BG ETEM zieht positive Bilanz für 2011 / Entlastung für Unternehmen

2012-06-14T14:12:40

Köln/Berlin (ots) -

Weniger Arbeitsunfälle, mehr Mitgliedsunternehmen mit mehr Beschäftigten und einer höheren Lohnsumme sowie die Senkung des durchschnittlichen Mitgliedsbeitrags: Diese Bilanz zieht die Berufsgenossenschaft Energie Textil Elektro Medienerzeugnisse (BG ETEM) anlässlich ihrer Vertreterversammlung am 14. Juni 2012 in Berlin für das Jahr 2011.

Weniger Unfälle bei der Arbeit und auf dem Weg zu ihr

Die Anzahl der meldepflichtigen Arbeitsunfälle sank im Jahr 2011 auf rund 61.000 Unfälle. Das entspricht einer Unfallhäufigkeit von 16,1 Unfällen je 1.000 Beschäftigten und einem Rückgang von rund sieben Prozent gegenüber dem Vorjahr.

Auch der Arbeitsweg wurde sicherer: 2011 ereigneten sich zwischen Wohnung und Arbeitsplatz rund 13.000 Unfälle oder 3,5 Unfälle je 1.000 Beschäftigten. Gegenüber dem Vorjahr sank die Unfallhäufigkeit auf dem Arbeitsweg damit um 15 Prozent.

In beiden Bereichen des Unfallgeschehens kam das Wetter den Präventionsanstrengungen von Unternehmen und BG ETEM zu Hilfe: Durch den milden Winter ereigneten sich weniger Unfälle durch Schnee- und Eisglätte bei Dienstwegen oder auf dem Arbeitsweg. Besonders die Zeitungszusteller profitierten von den in weiten Landesteilen schneefreien Wintermonaten.

Allerdings starben 42 Beschäftigte auf dem Arbeitsweg durch einen Verkehrsunfall, eine Zunahme um 11 Prozent im Vergleich zu 2010. Am Arbeitsplatz selbst kam es zu 33 tödlichen Unfällen, einer weniger als im Jahr 2010.

Rund 5.500 Mal wurde im Jahr 2011 der BG ETEM der Verdacht auf eine Berufskrankheit angezeigt. Am häufigsten wurden Hauterkrankungen (ca. 1.800 Verdachtsanzeigen) und Lärmschwerhörigkeiten (ca.1.200 Verdachtsanzeigen) gemeldet. Rund 1.000 Verdachtsanzeigen gehen auf den Kontakt mit Asbestfasern zurück.

Im Jahr 2011 wurde über rund 5.300 Anzeigen auf Verdacht einer Berufskrankheit entschieden. Davon bestätigte sich in knapp 2.500 Fällen der Verdacht auf eine berufliche Verursachung. Für die Anerkennung als Berufskrankheit hat der Gesetzgeber bei vielen Erkrankungsformen spezielle Voraussetzungen definiert, so kann eine Hauterkrankung etwa nur dann als Berufskrankheit anerkannt werden, wenn die schädigende Arbeit aufgegeben wird. Bei frühzeitiger Erkennung ist es aber oftmals möglich, durch geeignete Hautschutzmaßnahmen den Arbeitsplatz des Betroffenen zu erhalten. Deshalb wurden nur etwa 1.200 Erkrankungen als Berufskrankheit anerkannt.

Stabile Finanzen

Die Kosten für die medizinische Betreuung und die Entschädigung von Unfällen und Berufskrankheiten stiegen für das Jahr 2011 leicht um ein Prozent auf 778 Millionen Euro. Die Summe beinhaltet insbesondere die Kosten für die ambulante und stationäre Heilbehandlung, Renten sowie Lohnersatzleistungen. Sie macht rund 59 Prozent der Gesamtausgaben in Höhe von rund 1,3 Milliarden Euro aus. In die Arbeitssicherheit und den Gesundheitsschutz in den Mitgliedsunternehmen wurden 96,7 Millionen Euro investiert. Der Anteil der Verwaltungskosten liegt bei 6,8 Prozent.

Höhere Lohnsumme - geringer Durchschnittsbeitrag

Finanziert werden die Ausgaben allein durch die Arbeitgeber, da die Berufsgenossenschaft deren Haftpflicht für die gesundheitlichen Folgen von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten übernimmt. Die Ausgaben werden dabei aufgrund einer Risikoklasse und der Lohnsumme des Unternehmens umgelegt. Die Lohnsumme aller rund 211.000 Mitgliedsunternehmen hat im Jahr 2011 erstmals die 110-Milliarden-Marke überschritten. Diese Lohnsumme verteilt sich auf 3,8 Millionen Be-schäftigte in den Mitgliedsbetrieben. Im Vergleich zum Vorjahr stieg die Anzahl der Mitgliedsbetriebe um ein Prozent, die der Versicherten um vier Prozent und die Lohnsumme um fünf Prozent.

Aufgrund der vergleichsweise günstigen Kostenentwicklung und der höheren Lohnsumme können die Mitgliedsbetriebe bei ihrem finanziellen Beitrag entlastet werden: Für die Mitgliedsbetriebe der Berufsgenossenschaft Energie Textil Elektro Medienerzeugnisse (BG ETEM) sinkt der Durchschnittsbeitrag für die BG-Eigenumlage von 0,916 auf aktuell 0,910 Euro je 100 Euro ihrer Lohnsumme. Das ist ein Rückgang um ein Prozent.

"Aus der Fusion zur BG ETEM vor zwei Jahren ist eine starke Solidargemeinschaft entstanden", bewertet Olaf Petermann, Vorsitzender der Geschäftsführung der BG ETEM, die aktuellen Kennzahlen. "In dieser Solidargemeinschaft", so Petermann, "können die Kosten der Unfallversicherung heute und in Zukunft auf kräftige Schultern verteilt werden."

Präventionsanreize

In ihrer Sitzung beschloss die Vertretersammlung auch eine Vereinheitlichung des Beitragsausgleichsverfahrens. Mit diesem Verfahren werden Betriebe mit niedriger Unfallbelastung belohnt. Sie erhalten einen Nachlass auf den zu zahlenden Mitgliedsbeitrag.

Aufgrund der Fusion von vier früher eigenständigen Berufsgenossenschaften zur BG ETEM zum 1. Januar 2010 existieren für die verschiedenen Branchenschwerpunkte in der BG ETEM noch unterschiedliche Berechnungsverfahren. Diese werden nach dem Beschluss der Selbstverwaltung ab 2013 für die Unternehmen wirksam. "Durch einen guten Arbeitsschutz können Unternehmen bis zu 18 Prozent ihres Mitgliedsbeitrages einsparen", erläutert Petermann und weist außerdem auf die Reduzierung von Ausfallzeiten und Betriebsstörungen hin.

Hintergrund Vertreterversammlung

Die Vertreterversammlung ist das höchste Selbstverwaltungsgremium der Berufsgenossenschaft. Sie besteht aus jeweils 30 Vertreterinnen und Vertretern von Arbeitgebern und Beschäftigten aus der Energie- und Wasserwirtschaft, der Textil- und Bekleidungsindustrie, dem Elektrohandwerk und der Elektroindustrie sowie der Druck- und Medienindustrie. Besonders im Blick der Selbstverwaltung sind Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten, ihre finanziellen Auswirkungen sowie Maßnahmen, um die Arbeit noch sicherer zu machen.

Bildmaterial: http://ots.de/0X81h

Pressekontakt:

Christian Sprotte
Pressesprecher
Telefon 0221 3778-5521
Telefax 0221 3778-195521
Mobil 0175 260 73 90
E-Mail sprotte.christian@bgetem.de
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