Pressemitteilung

ots.Audio: Narrenfreiheit - aber nicht am Steuer (mit Geräusch)

2012-02-15T04:30:00

München (ots) -

0-Ton: 2 Sekunden (Geräusch feiern)

Nun ist die 5.Jahreszeit im vollen Gange und es wird überall ausgelassen gefeiert und auch Alkohol getrunken. Da ist auch nichts gegen zu sagen, wenn man nicht Auto fährt. Wenn man sich aber hinter das Steuer setzt, sollte man gar keinen Alkohol getrunken haben, sagt TÜV SÜD -Experte Gerhard Laub und erklärt weiter:

0-Ton: 12 Sekunden

Der Alkohol ist ein Gift, betäubt das Gehirn und beeinträchtigt eigentlich alle Funktionen, die man beim Autofahren braucht: Konzentration, Wahrnehmung, man bekommt den Tunnelblick, man wird ein unsicherer Fahrer.

Was wären die Konsequenzen, wenn man mit Alkohol erwischt wird?

0-Ton: 21 Sekunden

Fahren unter Alkoholeinfluss steht unter Strafe, jedenfalls wenn man bestimmte Promillewerte erreicht. Das geht ab 0,3 bereits los, wenn man einen Unfall verursacht und spätestens ab 0,5 auch ohne Unfall, wird man bestraft, bekommt man ein Fahrverbot. Und wenn es sich wiederholt, muss man auch zur medizinisch-psychologischen Untersuchung. Hat also schwerwiegende Konsequenzen.

Was ist das Gefährliche am Restalkohol?

0-Ton: 5 Sekunden

Also die Hauptgefahr ist, dass man es selber nicht bemerkt und trotzdem gefährdet ist.

Und was heißt das konkret?

0-Ton: 20 Sekunden

Der Alkohol baut sich schnell im Körper auf, aber er baut sich sehr langsam ab. Man rechnet für eine Halbe Bier mit etwa zwei bis drei Stunden, je nach Konstitution, und das summiert sich natürlich. Und so kann es leicht passieren, dass man am nächsten Tag sich vielleicht nur unausgeschlafen und verkatert fühlt, aber in Wirklichkeit ist man zusätzlich auch noch betrunken.

Lassen Sie sich also nicht mit Sprüchen wie - "Einer geht noch, einer geht noch rein" oder "auf einem Bein kann man nicht stehen" - überreden. Sie können ja einen Cocktail oder Sekt beim nächsten Mal trinken, wenn Sie nicht fahren müssen.

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