Pressemitteilung

Es geht beides: Qualität sichern und Patientendaten schützen

2012-01-19T18:21:24

Berlin (ots) -

Zu den kritischen Behauptungen, die Patientenvertreter im Gemeinsamen Bundesausschuss heute über den abgestimmten Entwurf von Zahnärzteschaft und Krankenkassen für eine Richtlinie zur Qualitätssicherung in der zahnärztlichen Versorgung gemacht haben, erklärt der Vorsitzende des Vorstandes der Kassenzahnärztlichen Bundesvereinigung (KZBV), Dr. Jürgen Fedderwitz: "Das Sozialgesetzbuch V scheibt in Paragraph 299 zwingend vor, dass bei Richtlinien des G-BA eine Pseudonymisierung von Patientendaten gewährleistet sein muss. Der Entwurf der Qualitätssicherungsrichtlinie, den Zahnärzte und Kassen vorgelegt haben, hält sich an diese Rechtsnorm. Die Richtlinie erstreckt sich nur auf die zahnärztliche, nicht aber auf die ambulante oder stationäre ärztliche Versorgung.

Patienten haben ein Recht darauf, dass ihre sensiblen Gesundheitsdaten geschützt werden und nicht frei zugänglich sind. Die Pseudonymisierung von Patientendaten auch im Bereich der Qualitätssicherung dient dem Schutz der Patienten und ihrer Rechte. Mit dem GKV-Versorgungsstrukturgesetz ist daher folgerichtig auch eine Beteiligung der Datenschutzbeauftragten an der Weiterentwicklung der Qualitätssicherung eingeführt worden.

Maßnahmen zur Sicherung und Verbesserung der Behandlungsqualität in der zahnärztlichen Versorgung sind auch mit pseudonymisierten Patientendaten möglich. Zahnarztpraxen müssen dazu keine personenbezogenen Patientendaten weitergeben. Umso befremdlicher ist es daher, wenn ausgerechnet Patientenvertreter im G-BA den Schutz sensibler Patientendaten ohne Not infrage stellen.

Die KZBV vertritt die Interessen der gut 54.000 Vertragszahnärzte in Deutschland. Sie ist die Dachorganisation der siebzehn kassenzahnärztlichen Vereinigungen, die die zahnärztliche Versorgung im Rahmen der gesetzlichen Krankenversicherung sicherstellen. Die KZBV hat den Status einer Körperschaft des öffentlichen Rechts. Als Einrichtung der zahnärztlichen Selbstverwaltung verhandelt sie mit den Spitzenverbänden der Krankenkassen Vereinbarungen zum Leistungsumfang der gesetzlichen Krankenversicherung und zur Honorierung der Zahnärzte. Mehr Informationen unter www.kzbv.de

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