Pressemitteilung

Mit Patientenverfügung richtig vorsorgen

2011-11-08T09:39:28

München (ots) -

Die dunkle Jahreszeit bewegt viele Menschen dazu, sich mit der eigenen Vergänglichkeit auseinander zu setzen. Immer öfter kommt dabei auch das Thema Patientenverfügung ins Spiel. "Kein sehr angenehmes Thema", weiss Dino Zirngibl, Rechtsanwalt und Autor des Beck kompakt-Ratgebers "Die Patientenverfügung" (Verlag C.H.Beck). Und der Rechtsexperte warnt: "Vertrauen Sie besser nicht darauf, dass im Notfall schon die richtigen Entscheidungen für Sie getroffen werden."

Doch was genau ist eine Patientenverfügung? Die Patientenverfügung legt schriftlich fest, ob und welche medizinischen Maßnahmen ein Arzt und sein Behandlungsteam vornehmen dürfen. Sie wird für den Fall verfasst, dass der Patient seinen Willen dem Arzt selbst nicht mehr erklären kann, beispielsweise aufgrund eines Komas. Geregelt wird vorwiegend die Begrenzung lebensverlängernder Maßnahmen. Hierbei fordert das Gesetz eine auf konkrete Situationen bezogene Festlegung in der Patientenverfügung. "Halten Sie in der Patientenverfügung aber auch Ihre eigenen Wert- und Moralvorstellungen fest", rät Anwalt Zirngibl. "Wie stehe ich zur Sterbehilfe? Fühle ich mich moralisch verpflichtet, eine Krankheit bis zum Tod zu ertragen? Das hilft in Situationen, die von den Anweisungen der Patientenverfügung nicht umfasst sind, den Willen des Patienten richtig auszulegen."

In der Praxis hat sich bewährt, darüber hinaus in einer sogenannten Vorsorgevollmacht eine vertraute Person zum Bevollmächtigten für Gesundheitsfragen zu benennen. Sind einzelne Formulierungen in der Patientenverfügung unklar, wird der Bevollmächtigte hinzugezogen. Auch sorgt der Bevollmächtigte für die Umsetzung des Patientenwillens, beispielsweise bei der Therapieplanung auf der Intensivstation. Neben dem Gesundheitsbereich lassen sich mit einer Vorsorgevollmacht auch andere Dinge regeln wie Vermögensangelegenheiten, die Vertretung gegenüber Behörden oder die Kündigung laufender Verträge.

Eine Patientenverfügung braucht übrigens weder notariell beurkundet zu werden noch muss sie handschriftlich verfasst sein. Sie kann auch jederzeit geändert werden. "Aber vergessen Sie nicht, die Änderungen persönlich zu unterschreiben", erläutert Dino Zirngibl, "sonst sind diese unwirksam."

Dino Zirngibl, Die Patientenverfügung, 2. Auflage, 
128 Seiten, Verlag C.H.Beck, 2011 
ISBN: 978-3-406-61782-9, Euro 6,80, www.beck-shop.de/7816818

Hinweis an die Redaktion:

Tipps zur Patientenverfügung sowie einen Mustertext der Patienten- und Betreuungsverfügung finden Sie auch in unserer soeben in 12. Auflage erschienenen Broschüre "Vorsorge für Unfall, Krankheit, Alter", Verlag C.H.Beck 2012, ISBN: 978-3-406-62850-4, Euro 4,40, www.beck-shop.de/9008324

Pressekontakt:

RA Mathias Bruchmann
Tel.: (089) 381 89-266
Fax: (089) 381 89-480
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